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   OLG Frankfurt, 12.09.2006 - 5 UF 166/06   

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https://dejure.org/2006,5072
OLG Frankfurt, 12.09.2006 - 5 UF 166/06 (https://dejure.org/2006,5072)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.2006 - 5 UF 166/06 (https://dejure.org/2006,5072)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 2006 - 5 UF 166/06 (https://dejure.org/2006,5072)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der Bewertung von betrieblichen Altersversorgungen mit Hilfe der Barwertverordnung ; Vergleichbarkeit der Versorgungsanrechte mit volldynamischen Anwartschaften

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Die Umrechnung statischer Anwartschaftsrechte in Entgeltpunkte nach der BarwertVO verstößt bis auf weiteres nicht gegen Verfassungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1545
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 1275/97

    Verstoß gegen den sich aus GG Art 3 Abs 2 ergebenden Halbteilungsgrundsatz durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2006 - 5 UF 166/06
    Die nunmehr auf die Tabellen von Bergner (Beilage zur NJW, Heft 25/2006), der allerdings ebenfalls Prognosen über eine "mehr oder weniger unsichere" Wertentwicklung zugrunde legt, gestützte Entscheidung des OLG Oldenburg (a.a.O.) kann sich für ihre Gegenmeinung nicht auf die neueren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 02.05.2006 (FamRZ 2006, 1000 ff. und 1002 ff.) berufen, denn das Bundesverfassungsgericht hat darin ausdrücklich nur festgestellt, dass die Anwendung der alten BarwertVO in der Fassung vom 22.05.1984 - gerade im Vergleich zu den im Jahre 2003 aufgrund neuerer Erkenntnisse aktualisierten Werten - den Halbteilungsgrundsatz verletzt hat.

    Der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2006, 1000 ff., S. 1002 unter c), auch eine Anwendung der "neuen" BarwertVO (damals war damit noch diejenige vom 26.05.2003 gemeint) führe voraussichtlich zu einem verfassungswidrigen Ergebnis war dabei nur auf den konkreten Fall einer festgestellten Teildynamik bereits im Anwartschaftsstadium eines Anrechts bezogen, während es im weiteren sogar ausdrücklich heißt, dass "ein statisches - nach der inzwischen erfolgten Änderung der biometrischen Daten verfassungsrechtlich unproblematisch - nach der Barwertverordnung zu bewerten" wäre.

  • BGH, 23.07.2003 - XII ZB 152/01

    Ermittlung des Barwertes von Anwartschaften in der Bayerischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2006 - 5 UF 166/06
    Dabei folgt der Senat entgegen den Bedenken des OLG Oldenburg (Beschluss vom 28.07.2006, 11 UF 61/06 - veröff. in juris -, Anmerkung Hauß, FamRB 2006, 266 ff.) weiterhin der noch zur BarwertVO vom 26.05.2003 ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 23.07.2003, FamRZ 2003, 1639 ff., 1640, und vom 25.05.2005, FamRZ 2005, 1464 ff., 1467), wonach eine verfassungsrechtlich relevante Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes bereits nach der seinerzeitigen Neufassung der BarwertVO unter Berücksichtigung aktualisierter biometrischer Wahrscheinlichkeiten bis auf weiteres nicht mehr festzustellen sei.

    Mit den zum 01.06.2006 nochmals um ca. 30 % erhöhten Werten der bis 30.06.2008 befristeten BarwertVO vom 03.05.2006 und der Veränderung des Rechnungszinses (4,5 %) ist neueren Entwicklungen Rechnung getragen worden, so dass jetzt erst recht trotz weiterhin noch möglicher Wertveränderungen infolge des gesetzlichen Umwertungsmechanismus jedenfalls die Verfassungsmäßigkeit des Ausgleichssystems unberührt bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 23.07.2003 a.a.O.).

  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2006 - 5 UF 166/06
    Diese beiden noch nicht bezogenen Anrechte der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sind im Anwartschaftsstadium statisch (BGH, Beschluss vom 7.7.2004, XII ZB 277/03, FamRZ 2004, 1474 f. unter II. 3. a), im Leistungsstadium dagegen als dynamisch zu beurteilen (BGH a.a.O. unter II. 3. b).
  • BGH, 25.05.2005 - XII ZB 127/01

    Rechtsfolgen des teilweisen öffentlich-rechtlichen Ausgleichs eins

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2006 - 5 UF 166/06
    Dabei folgt der Senat entgegen den Bedenken des OLG Oldenburg (Beschluss vom 28.07.2006, 11 UF 61/06 - veröff. in juris -, Anmerkung Hauß, FamRB 2006, 266 ff.) weiterhin der noch zur BarwertVO vom 26.05.2003 ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 23.07.2003, FamRZ 2003, 1639 ff., 1640, und vom 25.05.2005, FamRZ 2005, 1464 ff., 1467), wonach eine verfassungsrechtlich relevante Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes bereits nach der seinerzeitigen Neufassung der BarwertVO unter Berücksichtigung aktualisierter biometrischer Wahrscheinlichkeiten bis auf weiteres nicht mehr festzustellen sei.
  • OLG Oldenburg, 28.07.2006 - 11 UF 61/06

    Verfassungsmäßigkeit der bisherüblichen Umrechnung von Versorgungsanrechten beim

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.2006 - 5 UF 166/06
    Dabei folgt der Senat entgegen den Bedenken des OLG Oldenburg (Beschluss vom 28.07.2006, 11 UF 61/06 - veröff. in juris -, Anmerkung Hauß, FamRB 2006, 266 ff.) weiterhin der noch zur BarwertVO vom 26.05.2003 ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 23.07.2003, FamRZ 2003, 1639 ff., 1640, und vom 25.05.2005, FamRZ 2005, 1464 ff., 1467), wonach eine verfassungsrechtlich relevante Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes bereits nach der seinerzeitigen Neufassung der BarwertVO unter Berücksichtigung aktualisierter biometrischer Wahrscheinlichkeiten bis auf weiteres nicht mehr festzustellen sei.
  • OLG Oldenburg, 25.06.2007 - 11 UF 39/07

    Versorgungsausgleich im Hinblick auf Versorgungsanrechte zur Abdeckung eines

    Es ist nicht erkennbar, dass der BGH diese insbesondere von Bergner (z.B. FPR 2006, 55; NJW 2006, 1558 [OLG Bremen 02.03.2006 - 2 U 20/02] ; vgl. ferner FPR 2007, 142, 146 ff; Rehme, FuR 2006, 112) in Tabellen und Beispielen belegten groben Unterbewertungen in seine Überlegungen zur Anwendbarkeit der BarwertVO einbezogen hat (das Gleiche gilt, soweit erkennbar, für die sonstigen eine Anwendbarkeit der BarwertVO bejahenden Entscheidungen, z.B. OLGE Frankfurt, Celle und Nürnberg, FamRZ 2006, 1545, 1762, 1846).
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